Mütterrente 2027: Wie viel mehr Rente bekommen Sie?
Ab dem 1. Januar 2027 zählt jedes vor 1992 geborene Kind volle 3,0 Entgeltpunkte statt bisher 2,5 – ein halber Punkt mehr (Mütterrente III). Rechnen Sie hier aus, was das für Sie bedeutet:
| Zusätzliche Entgeltpunkte | – |
| Mehr Rente pro Jahr (brutto) | – |
| Erwartete Nachzahlung für 2027 | – |
Bruttobeträge vor Steuern und Kranken-/Pflegeversicherung. Unverbindliche Schätzung – maßgeblich ist der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Auszahlungs-Fahrplan
| Wann | Was passiert |
|---|---|
| 19.12.2025 | Gesetz beschlossen (Bundesrat) |
| 01.01.2027 | Mütterrente III tritt in Kraft – die Erhöhung gilt ab diesem Monat |
| ca. 07/2027 | Rentenanpassung 2027 + Bescheide/Informationsschreiben |
| ab 2028 | Nachzahlung der Monate ab Januar 2027 an Bestandsrentner |
Die Umstellung erfolgt automatisch – Sie müssen nichts beantragen.
Beispielrechnung
| Kinder vor 1992 | Zusatz-Punkte | Mehr pro Monat | Mehr pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 1 | 0,5 | 21,26 € | 255,12 € |
| 2 | 1,0 | 42,52 € | 510,24 € |
| 3 | 1,5 | 63,78 € | 765,36 € |
Häufige Fragen
Wie viel mehr Rente bringt die Mütterrente III?
Für jedes vor 1992 geborene Kind steigt die Anrechnung von 2,5 auf 3,0 Entgeltpunkte – ein halber Punkt mehr. Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 € sind das rund 21,26 € brutto mehr pro Monat und Kind.
Muss ich einen Antrag stellen?
Nein. Die Rentenversicherung rechnet die zusätzlichen Punkte automatisch an – bei laufenden Renten per Umstellung, bei künftigen Renten direkt im Rentenbescheid.
Wann kommt das Geld?
Die Erhöhung gilt ab dem 1. Januar 2027. Wegen der technischen Umstellung wird bei Bestandsrentnern rückwirkend ab 2028 nachgezahlt – die Monate ab Januar 2027 gehen nicht verloren.
Was ist mit Kindern, die 1992 oder später geboren sind?
Für sie werden bereits heute 3,0 Entgeltpunkte angerechnet – hier ändert sich nichts.
Gilt die Erhöhung auch für Väter?
Ja. Die Kindererziehungszeiten erhält, wer das Kind überwiegend erzogen hat – das können auch Väter oder Adoptiveltern sein.
Unverbindliche Orientierungsberechnung – keine Rechts- oder Steuerberatung. Unabhängiges Angebot, nicht mit Behörden oder Gerichten verbunden.
Rechtsstand: Gesetz beschlossen (Bundesrat 19.12.2025), in Kraft ab 01.01.2027; Rentenwert 42,52 € seit 01.07.2026
Rechtsgrundlagen: